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Gebührenordung

Achtung Nebenkosten:

Zusätzlich zu den u. a. Gebühren werden Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz für die Prüfungskommission sowie Kosten für die Bereitstellung von Prüfungsräumen erhoben.

Der Prüfungsausschuss Duisburg gibt am Prüfungsort Auskunft über die Höhe der jeweiligen Nebenkosten, die am Ort der Prüfung zu bezahlen sind.
Tritt ein Bewerber die angesetzte Prüfung nicht an oder bleibt er der Prüfung ohne ärztliches Attest fern, wird er mit den die für den Termin anfallenden anteiligen Reisekosten und Raumkosten belastet. Diese Kosten werden bei der nachfolgenden Prüfung erhoben.
Bei wiederholtem Fernbleiben zur angesetzten Prüfung gilt der Antrag als zurückgenommen und wird dem Bewerber zurückgesandt.


Prüfungsgebühren Funk: ohne Nebenkostenanteil (siehe oben)

UBI
Zulassung: € 18.73
Prüfung (Theorie und Praxis): € 37.45
Erteilung: € 18.73
Summe € 74.91
Wiederholung (Theorie :/: Praxis jeweils) € 18.73

 

SRC
Zulassung: € 18.84
Prüfung (Theorie und Praxis): € 38.52
Erteilung: € 18.84
Summe € 76.20
Wiederholung (Theorie :/: Praxis jeweils) € 19.26
LRC
Zulassung: € 18.84
Prüfung (Theorie und Praxis): € 49.22
Erteilung: € 18.84
Summe € 86.90
Wiederholung (Theorie :/: Praxis jeweils) € 24.61

Prüfungsgebühren Führerscheine: ohne Nebenkostenanteil (siehe oben)

SBF Binnen
Gesamtprüfung (Theorie und Praxis): € 41.03
Erteilung: € 16.06
Summe € 57.09
Teilprüfungen (Theorie :/: Praxis jeweils) € 20.51
Wiederholung (Theorie :/: Praxis jeweils) € 20.51
SKS
Zulassung: € 26.75
Prüfung (Theorie): € 40.13
Prüfung (Praxis): € 40.13
Erteilung: € 26.40
Summe € 133.41
Wiederholung (Theorie :/: Praxis jeweils) € 40.13


Vorstehende Prüfungsgebühren erbitten wir auf unser Konto: 0007983735 Blz: 30060601 bei der Apobank
unter Angabe des Prüfungstermins und Ihres Namens. Die Nebenkosten werden vor Ort in Bar erhoben.